Die Beurteilung erfolgt in folgenden Klassen
Babyklasse 3 Monate – 6 Monate gibt es in Österreich lediglich bei Clubschauen
Jüngstenklasse 6-9 Monate
Jugendklasse 9-18 Monate
Zwischenklasse 15-24 Monate (Deutsche Schäferhunde 15-18 Monate)
Offene Klasse über 15 Monate (Deutsche Schäferhunde über 24 Monate)
Championklasse (nur mit Championtitel)
Gebrauchshundeklasse über 15 Monate mit FCI Gebrauchshundezertifikat (DS über 24 Monate)
Junghundeklasse 18-24 Monate nur für Deutsche Schäferhunde
Veteranenklasse ab dem vollendeten 8 Lebensjahr
Vergabe der Formwerte gemäß Österr. Ausstellungsordnung
In der Jüngstenklasse (Babyklasse) wird auf dem Bewertungsblatt nur „Vielversprechend„, „Versprechend“ oder „Nicht entsprechend“ vermerkt. Alle Hunde die mit „Vielversprechend“ bewertet werden erhalten einen Ehrenpreis bei Teilnahme von „Best Puppy“ im Ehrenring.
In den anderen Klassen werden ohne Berücksichtigung des Alters und der Zahl der zu beurteilenden Hunde die Formwertnoten „Vorzüglich„, „Sehr gut„, „Gut„, „Genügend“ oder disqualifiziert vergeben. Die ersten 4 Hunde werden fortlaufend im „Vorzüglich“ bzw. „Sehr gut“ gereiht.
Disqualifiziert erhält ein Hund, der nicht dem, durch den Standard vorgeschriebenen Typ entspricht, aggressiv oder mit Hodenfehlern behaftet ist, erhebliche Zahnfehler oder Kieferanomalien aufweist, Farb-, Haarfehler oder Albinismus erkennen lässt. Merkmale hat, welche die Gesundheit beeinträchtigen oder einen, nach dem für ihn geltenden Standard ausschließenden Fehler zeigt.
Hunde, die sich nicht beurteilen lassen und die den Verdacht auf verbotene Eingriffe zeigen, bleiben „Ohne Bewertung„. Der Grund ist im Richterbericht anzuführen.
Formwertnoten und Platzierungen
Die von den Richtern vergebenen Formwertnoten müssen folgenden Definitionen entsprechen:
VORZÜGLICH darf nur ein Hund zuerkannt werden, der dem Idealstandard der Rasse sehr nahe kommt, in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt wird, ein harmonisches, ausgeglichenes Wesen ausstrahlt, von großer Klasse ist und eine hervorragende Haltung hat. Seine überlegenen Eigenschaften seiner Rasse gegenüber werden kleine Unvollkommenheiten vergessen machen, aber er muss die typischen Merkmale seines Geschlechtes besitzen.
SEHR GUT wird nur einem Hund zuerkannt, der die typischen Merkmale seiner Rasse besitzt, von ausgeglichenen Prportionen und in guter Verfassung ist. Man wird ihm einige verzeihliche Fehler nachsehen, jedoch keine morphologischen. Dieses Prädikat kann nur einem Klassehund verliehen werden.
GUT ist einem Hund zu erteilen, welcher die Hauptmerkmale seiner Rasse besitzt. Die guten Eigenschaften sollten die Fehler überwiegen, so dass der Hund als guter Vertreter seiner Rasse angesehen werden kann.
GENÜGEND erhält ein Hund, der seinem Rassetyp genügendentspricht, ohne dessen allgemein bekannte Eigenschaften zu besitzen oder dessen körperliche Verfassung zu wünschen übrig lässt.
DISQUALIFIZIERT erhält ein Hund, der nicht dem durch den Standard vorgeschriebenen Standard entspricht, ein eindeutig nicht standardgemäßes Verhalten zeigt oder aggressiv ist, mit einem Hodenfehler behaftet ist, eine Kieferanomalie aufweist, eine nicht standardgemäße Farbe- oder Haarstruktur besitzt oder eindeutig Zeichen von Albinismus erkennen lässt.
Dieser Formwert ist ferner dem hund zuzuerkennen, der einem einzelnen Rassenmerkmal so wenig entspricht, dass die Gesundheit des Hundes beeinträchtigt ist. Mit diesem Formwert muss auch ein Hund bewertet werden, der nach dem für ihn geltenden Standard einen disqualifizierenden Fehler hat. Der Grund für die Beurteilung „DISQUALIFIZIERT“ ist im Richterbericht anzugeben.
Hunde, denen keine der obigen Formwertnoten zuerkannt werden kann, müssen aus dem Ring genommen werden mit dem Vermerk: OHNE BEWERTUNG. Dies gilt für Hunde, die nicht laufen, die lahmen, ständig am Aussteller hochspringen oder ständig aus dem Ring streben, so dass Gangwerk und Bewegungsablauf nicht beuteilt werden können oder wenn der Hund dem Richter ständig ausweicht, so dass z.B. eine Kontrolle von Gebiss, Gebäude, Rute oder Hoden nicht möglich ist oder wenn sich am vorgeführten Hund Spuren von Eingriffen oder Behandlungen feststellen lassen, die einen Täuschungsversuch wahrscheinlich machen.
Dasselbe gilt, wenn der Richter den begründeten Verdacht hat, dass ein operativer Eingriff am Hund vorgenommen wurde, der über die ursprüngliche Beschaffenheit hinwegtäuscht (z.B. Lid-, Ohr-, Rutenkorrektur). Der Grund für die Beurteilung „OHNE BEWERTUNG“ ist im Richterbericht anzugeben.
Die vier besten Hunde einer jeden Klasse werden platziert, sofern sie mindestens die Formwertnote „SEHR GUT“ erhalten haben.